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Vortrag: Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht - aber richtig

Wer bestimmt über Sie, wenn Sie es selbst wegen Alters oder Krankheit nicht mehr können? Diese Frage wird häufig verdrängt. Dabei geht es um so Wichtiges: Um Sie selbst. Wird dafür gesorgt, dass Sie zu Hause gut versorgt sind? Werden Sie nicht vorschnell in ein Pflegeheim gebracht? Wird darauf geachtet, dass Ihr Geld gut verwaltet, Ihre Miete gezahlt wird? Wer spricht später mit Ihren Ärzten?

Eine Vorsorgevollmacht hilft. Darin bestimmen Sie, wer später für Sie handeln darf. Wichtig ist auch: Die Vorsorgevollmacht alleine genügt meist nicht. Der Bevollmächtigte muss auch wissen, was er tun soll - und was er nicht tun darf. Es sollte auch geklärt werden, ob der Bevollmäch­tigte eine finanzielle Anerkennung erhält und ob er für alles haftet, was er tut. Dies sind nur einige Aspekte bei dieser Thematik. Darum: Selbst, wenn das Thema Ihnen zunächst unlieb ist: Es ist sehr beruhigend, wenn man seine Angelegen­heiten geklärt hat. Weitere Informationen werden im Vortrag am Donnerstag, 28.03.2019, 16:00 Uhr, im Kellereigebäude, Burgstraße 28, Hofheim, gegeben. Referent ist der Rechtsanwalt, Notar und Vorsorgeanwalt Herr Steffen Thüsing aus Wiesbaden.

Veranstalter: SeniorenNachbarschaftsHilfe e. V. in Kooperation mit dem Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus Anmeldungen im Büro bei Herrn M. Breitenbach, Telefon: 0 61 92 / 96 65 61, oder per E-Mail: mb@snh-hofheim.de

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