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Was Sie über Erben und Vererben wissen sollten!

Sofern kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese führt allerdings oftmals zu Ergebnissen, die nicht dem Gewollten entsprechen.
Sofern also die gesetzliche Erbfolge -wie häufig- nicht den Wünschen des Erblassers entspricht, ist er gehalten, diese zu verändern, indem er eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) verfasst.
Über die gesetzliche Erbfolge und grundsätzliche Gestaltungsempfehlungen informiert Sie am Mittwoch, den 08.05.2019 um 15:00 Uhr die SeniorenNachbarschaftsHilfe.
Ort: Kellereigebäude, Burgstraße 28, Hofheim am Taunus, Raum Homburg, 1.OG
Referent: Steffen Thüsing, Fachanwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt und Notar

Die Informationsveranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter: Büro M. Breitenbach, Telefon: 0 61 92 / 96 65 61, Mail: mb@snh-hofheim.de
Veranstalter: SeniorenNachbarschaftsHilfe e.V. in Kooperation mit dem Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus

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